Impressum

Impressum + AGBs


Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

René Zondler

tojoevents

Kernerstr. 7 (nur Büro, keine Abholung!)

71679 Asperg

Steuernummer: 71045/71524

 

Kontakt:

 

Telefon: 07141/4887283

Telefax: 07141/649365

E-Mail: info@tojoevents.de


Abhol-Lager 

Ludwigsburger Str. 44

71732 Tamm

(nähe Breuningerland)

 


 

Webdesign & Logo-Gestaltung

 

Designagentur, Katja Frontzek

Weiterentwicklung,

Projektbetreuung und Pflege

 

Digitale Medien Jens Habermehl

Website-Projekte

3D-Visualisierungen (Messebau-Planung/Projektleitung und Visualisierungen)


 

Quellenangaben für die verwendeten Bilder und Grafiken:

 

fotolia.de

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Quelle: Erstellt durch den Impressum-Generator von e-recht24.de für Einzelunternehmer.



Allgemeine Geschäftsbedingungen AGBs

Fa. tojoevents, René Zondler, Kernerstr. 7, 71679 Asperg
 
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage und Bestandteile aller Vertragsverhältnisse zwischen der Firma tojoevents und Ihrem Vertragspartner, genannt Mieter. (Bitte sorgfältig lesen!)

Sämtliche Angebote und Leistungen von uns erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.


1. Rechnungsbeträge sind bei Abholung der Gegenstände in bar oder per Vorabüberweisung fällig. Bei Veranstaltungen mit unserem Personal ist der Rechnungsbetrag nach abgeschlossenem Aufbau, noch vor Veranstaltungsbeginn in bar gegen Quittung an unseren Mitarbeitern auszuhändigen. Bei einer Auftragssumme ab 2000,00 €, sind 50% des Betrages 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung zu überweisen. Bei Stammkunden oder nach vorheriger Absprache ist natürlich auch eine Zahlung per Rechnung möglich.
Bei unseren angebotenen Preisen handelt es sich, da sie für Gewerbetreibende ausgelegt sind ,immer um Nettopreise, d.h. zzgl. der gesetzl. MwSt.


2. Mündliche und telefonische Angebote sind im gesetzlichen Sinne freibleibend. An schriftliche Angebote halten wir uns 3 Tage nach Post/E-Mailversand gebunden.


3. Aufträge und Bestätigungen werden grundsätzlich schriftlich erteilt. Mit der Auftragsbestätigung wird dem Mieter die Reservierung der Mietgegenstände zu seinem gewünschten Termin zugesichert. Bei den Mietgegenständen handelt es sich um Individualprodukte die in Form, Farbe, Gestaltung, Größe etc. Unterschiede zu den auf der Website vorgestellten Bildern aufweisen können.


4. Bei Rücktritt vom Vertrag werden:
• bis 30 Tage vor der Veranstaltung 30% der Vertragssumme
• 29 bis 15 Tage vor der Veranstaltung 50% der Vertragssumme
• 14 bis 7 Tage vor der Veranstaltung 60% der Vertragssumme
• 6 Tag bis Veranstaltungsbeginn 85% der Vertragssumme
• nach Eintreffen am Veranstaltungsort 100% der Vertragssumme
in Rechnung gestellt


5. Der Mieter ist nach der Übernahme der Mietgegenstände in vollem Umfang für diese verantwortlich. Er haftet während der Mietdauer für Verlust, Schäden oder Unfälle, auch bedingt durch Dritte. Die Mietgegenstände werden bei Abholung und bei Rückgabe jeweils auf Funktion getestet. Bei Beschädigungen werden die Reparaturkosten/ bei Verlust der Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.

Die Geräte sind, wenn die Betreuung durch die tojoevents stattfindet, haftpflichtversichert. In diesem Fall steht den Betreuern alle 2,5 Stunden eine 15 minütige Pause zu. Der Vermieter haftet nicht für Ausfälle oder Folgeschäden, die durch das Nichtstattfinden oder das nicht richtig funktionieren von Veranstaltungen oder Geräten verschuldet wurden. Kann ein bestätigter Termin von uns nicht eingehalten werden, werden bereits gezahlte Leistungen zurückerstattet. tojoevents entstehen dabei keine weiteren Kosten.

Bei fernmündlich aufgegebenen Daten oder Änderungen übernimmt unser Unternehmen keine Haftung für die Richtigkeit der übertragenen Daten. Im Übrigen werden wir immer nach einer einvernehmlichen Lösung für beide Seiten suchen.

Unser Unternehmen ist berechtigt, die Daten unserer Kunden in einer Datenbank zu sammeln, zu speichern und Sie ausschließlich im Rahmen unseres Unternehmens zu nutzen.


6. Der Mieter stellt sicher, dass am Aktionsort der Aufbau, sowohl die Zufahrt mit großem Transporter/Anhänger für den Auf- und Abbau (Be- und Entladen) möglich ist. Der Mieter hat eventuelle Aufstellungsgenehmigungen selbst einzuholen. Evtl. anfallende GEMA-Gebühren trägt der Mieter.

Der Mieter ist nicht zur Minderung des Mietzinses berechtigt.

Der Mieter stellt sicher, dass der jeweils benötigte Strom/Wasser bis zum Aufstellort des Eventmoduls verlegt ist um einen reibungslosen Aufbau zu gewährleisten.

Übergibt der Mieter die Geräte nass, verschmutzt, in schlecht zusammengelegtem Zustand/ oder gar nicht zusammengelegt, wird eine Pauschale für den erhöhten Arbeitsaufwand i.H.v. 30,- bis 100,-€ pro Modul, je nach Aufwand/Verschmutzungsgrad fällig. Tojoevents ist berechtigt, binnen sieben Werktagen nach Rückgabe den Mieter für Schäden haftbar zu machen, für die der Mieter verantwortlich ist. Bei Anlieferung oder Abholung der Mietgegenstände, hat der Mieter unverzüglich erkennbare Mängel zu prüfen. Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen. Die gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften sind vom Mieter zu beachten. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass mindestens eine erwachsene Person permanent zur Betreuung der Mietgegenstände abgestellt wird.

Bei einer vom Ordnungsamt verlangten TüV Abnahme vor Ort trägt der Veranstalter/ Mieter diese Mehrkosten.

Der Mieter/ Veranstalter stellt qualifizierte Helfer für den Auf- und Abbau, sofern dies in der Auftragsbestätigung erwähnt ist. Kommt der Mieter/ Veranstalter dem nicht nach, wird jeweils für den Auf- und Abbau eine Pauschale in Höhe von € 50,– netto pro Helfer fällig.



7. Sollte einer der Absätze nicht wirksam sein, bleiben die anderen trotzdem gültig. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung unseres Unternehmens auf Erfüllung von Aufträgen, von Leistungen und Schadensersatzansprüchen. Bei Betriebsstörungen, Streik, technischen Störungen, oder Eingriffen durch höhere Gewalt und dergleichen hat unser Unternehmen Anspruch auf die volle Bezahlung der gemieteten Artikel/ Künstler-Gage.


Bike-Spezielles:


  1. Das Bierbike ist im öffentlichen Straßenverkehr und auch auf allen anderen Strecken so zu führen, dass niemand anderes übermäßig behindert oder belästigt wird. Der Fahrer (Lenker und Bremser) hat absolut nüchtern zu sein, da er die Gewalt und Verantwortung für das Fahrzeug hat. Die Treter (sozusagen der „Motor“) bitten wir, wenn Alkohol getrunken wird, dieses in Maßen zu tun, um sich und andere nicht in alkoholisiertem Zustand zu gefährden oder anzupöbeln.
  2. Um Beschädigungen oder Verletzungen/Beschädigungen zu vermeiden, sind die Geräte so zu bedienen, wie bei der Übergabe ausführlich erklärt worden ist, insbesondere z.B. ist das Aufstehen während der Fahrt streng verboten und die Maximalgeschwindigkeit sollte eine schnelle Schrittgeschwindigkeit nicht übersteigen.
  3. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass das Bierbike während der Fahrt und den Pausen jederzeit durch mindestens eine erwachsenen, verantwortliche und eingewiesenen Person beaufsichtigt wird, um das Diebstahl- und Beschädigungsrisiko auszuschließen bzw. zu minimieren.
  4. Der Vermieter haftet nicht für Personen- Sach- oder Vermögensschäden, die aus dem Betrieb des Bierbikes entstehen.
  5. Der Mieter verpflichtet sich, die Geräte sachgemäß zu behandeln und nur von vorher eingewiesenen nüchternen Personen bedienen und beaufsichtigen zu lassen.
  6. Bei Beschädigungen, die auf Mutwilligkeit oder unsachgemäße Bedienung/Behandlung zurückzuführen sind, haftet der Mieter. Die Geräte sind in einem einwandfreien Zustand übergeben worden.
  7. Fehlen bei der Rückgabe ein Gerät oder Teile, so sind diese zu ersetzen und werden von der Kaution einbehalten. Wird das Bierbike verschmutzt zurückgegeben, ist eine Reinigungspauschale von 50€ zu entrichten. Sollten Schäden am Bierbike entstanden sein, werden diese direkt bei der Rückgabe beglichen. Diese Beträge werden vor Ort, über die Kaution abgerechnet. Sollte der Betrag oberhalb der Kautionssumme liegen, werden diese in einem Schadensbericht aufgenommen, und sind innerhalb von 7 Tagen zu begleichen.
  8. Eine Weitervermietung oder Vergabe an Dritte ist nicht gestattet.
  9. Der festgesetzte Mietpreis ist in bar vor Abfahrt der Geräte zu entrichten.
  10. Bestehende Gesetze und Ortsvorschriften, sowie Genehmigungen zum Betrieb liegen im Verantwortungsbereich des Mieters, insbesondere die Benutzung von öffentlichen Strassen, hier hat die jeweilige Stadt/Land die Hohheit und kann ggf. eine sog. Sondernutzungserlaubnis verlangen.
  11. Wird ein zugesagtes Bierbike durch einen vorangegangenen Einsatz oder höhere Gewalt einsatzunfähig, hat der Mieter keinerlei Ansprüche auf Ersatz oder Gewährleistung. 
  12. Wird das Bierbike verspätet zurückgegeben, so ist der gültige Mietpreis pro Tag nachzuentrichten.

13.   Der Mieter bestätigt, die Ausführungen gelesen zu haben und

        erklärt sich sowohl mit den gesetzlichen

        Unfallverhütungsvorschriften einverstanden.


Gerichtsstand ist Ludwigsburg




 

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